Förderantrag einreichen

Der Förderantrag sollte thematisch mit den Kinderrechten in Verbindung stehen. Es werden nur die Projektanträge berücksichtigt, deren Antragsteller_innen sich in irgendeiner Weise für den 24h-Lauf engagieren. Dies wird im Speziellen in den Förderrichtlinien geregelt. 

Anträge können zwischen dem 01.03.2024 und dem 31.05.2024 gestellt werden.

Bitte machen Sie sich vorab mit den fondsspezifischen Förderrichtlinien vertraut: Deutsches Kinderhilfswerk e (dkhw.de)

Auf der folgenden Seite des Deutschen Kinderhilfswerks können Sie anschließend den Förderantrag stellen: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen/

Sie finden die benötigten Informationen unter dem Punkt „Sonderfonds 24-Stunden-Lauf“.

Kontakt

FWTM GmbH & Co.KG,
Messe Freiburg

E-Mail 24h-lauf@fwtm.de